Kosten

  • Gesetzlich Versicherte: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten für logopädische Behandlungen in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung), die Sie zu Ihrem ersten Termin mitbringen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil: 10% der Behandlungskosten plus 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung. Falls Sie einen Befreiungsausweis besitzen, bringen Sie diesen bitte zum ersten Termin mit. Sollten Sie die gesetzliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Dies beantragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
  • Privat Versicherte: Für Privatpatientinnen und -patienten gibt es – anders als bei gesetzlich Versicherten – keine festen Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen. Die Behandlung erfolgt daher auf Basis eines individuellen Vertrags zwischen Ihnen und unserer Praxis. Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. In der Regel werden die Behandlungskosten vollständig oder teilweise erstattet. Auch hier benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die Sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die individuellen Vertragsbedingungen ihrer privaten Versicherung
  • Beihilfe: Beihilfeberechtigte erhalten eine Kostenbeteiligung durch die Beihilfe sowie zusätzlich Leistungen durch eine private Krankenversicherung. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe einen festgelegten Prozentsatz der Behandlungskosten. Den verbleibenden Betrag deckt in der Regel Ihre private Zusatzversicherung ab. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist auch hier eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie.

Ablauf

  • Für eine logopädische Therapie benötigen sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung). Diese darf zum Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein und kann von folgenden Fachrichtungen ausgestellt werden: Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Neurologie, Kieferorthopädie oder Zahnmedizin. 
  • Im ersten Gespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen. Gemeinsam besprechen wir den Grund Ihrer Anmeldung sowie Ihre medizinische Vorgeschichte. Dieses Gespräch bildet die Basis, um Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und die weiteren diagnostischen und therapeutischen Schritte gezielt zu planen.
  • Die logopädische Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche für jeweils 45 Minuten statt. Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach der ärztlichen Verordnung sowie dem individuellen therapeutischen Bedarf und kann entsprechend variieren.Sofern ärztlich verordnet, führen wir die Therapie auch im Rahmen von Hausbesuchen durch. Während der Behandlung arbeiten wir gezielt an den gemeinsam festgelegten Zielen und passen die Inhalte flexibel an Ihren Fortschritt an. Ihre aktive Mitarbeit sowie Rückmeldungen sind dabei ein wichtiger Bestandteil für den Therapieerfolg.
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